Der Kriminalbiologe Dr. Harald Schneider vom Kriminaltechnischen Institut des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) besuchte auf Einladung der Biologiefachsprecherin Frau Peter am 21.11.2024 unsere Goetheschule, um den Lernenden der Biologie Leistungskurs Q1 & Q3 spannende Einblicke in die Arbeit mit dem genetischen Fingerabdruck zu geben. |
Anhand seines Vortrages konnten die Schülerinnen und Schüler der Leistungskurse nachvollziehen, wie ihr im Unterricht erlerntes Wissen in der Praxis anhand von realen Fallbeispielen Anwendung findet.
Dr. Schneider zeigte nicht nur auf, wie DNA- Analysen Täter überführen können, sondern auch zum Großteil als Entlastung von Tatverdächtigen dienen.
Jedoch zeigte er mit dem Zitat „The absence of evidence, is not the absence of evil“, im Umkehrschluss auch Grenzen des gentechnischen Verfahrens auf. Sprich, eine Entlastung mittels gentechnischer Methoden bedeutet nicht automatisch auch, dass eine Person aus dem Kreis der Tatverdächtigen ausgeschlossen werden kann.
Weiterhin stellte Herr Dr. Schneider dar, dass es gar nicht so einfach ist zu bestimmen, welche Gegenstände und Spuren am Tatort relevant für die Ermittlungen sind. Hier ist zur Kosteneffizienz eine enge Absprache zwischen Forensik, Spurensicherung und ermittelnden Kriminalbeamten notwendig.
Besonders spannend war auch zu sehen, wie Altfälle, sogenannte „Cold Cases“, noch nach vielen Jahren aufgrund von neuen Einsatzverfahren des genetischen Fingerabdrucks gelöst werden konnten.
Ebenfalls gab Dr. Schneider Einblicke in seine Arbeit als Leiter der Fachgruppe Biologie des HLKA und betonte, wie wichtig es sei, in welcher Reihenfolge die materiellen Spuren untersucht werden, da ansonsten andere Spuren im Untersuchungsprozess zerstört werden können. Die Schüler waren besonders fasziniert, wie ,,kleine“ Spuren ausreichen, um einen Täter zu entlarven.
Des Weiteren zeigte Schneider die Karrieremöglichkeiten im LKA als Kriminalbiologe oder Bioinformatiker auf. Er berichtet, dass seine Arbeit nicht nur im Auswerten von Gelelektrophoresen bestehe, sondern er auch Gutachten anfertigen muss, die er jedoch gerne vor Gericht vertritt.
Auch machte er auf Beschränkungen der kriminalbiologischen Möglichkeiten durch den Gesetzgeber aufmerksam. So verwies er darauf, dass manche Untersuchungen und folgende Aussagemöglichkeiten aufgrund des deutschen Datenschutzes verwehrt bleiben.
Neben aktuellen Fällen und Untersuchungsverfahren gab Herr Dr. Scheider einen kurzen historischen Abriss über den Werdegang der DNA- Analysen und berichtet über die für ihn momentan bedeutendste DNA-Analyse: Short Tandem Repeats (STR).
Anhand der auf den Vortrag folgenden Fragerunde merkte man die Begeisterung der Schülerinnen und Schüler. Er hat uns mit auf den Weg gegeben, dass er es als nahezu unmöglich ansieht, ein Verbrechen zu begehen, ohne Spuren zu hinterlassen, auch wenn es nur Hautschuppen sind.
Wir bedanken uns recht herzlich bei Dr. Harald Schneider für einen so praxisnahen Eindruck in seine spannende Arbeit.