Die Landesparlamente und Kultusministerien regeln durch das Schulgesetz, Erlasse und Verordnungen sowie durch Lehrpläne die Schulangelegenheiten. Bei der Leitung der Schule kommen das hierarchische Schulverwaltungsrecht (Schulleiter leitet Schule) und das demokratische Schulmitbestimmungsrecht (Entscheidungsrecht von Gremien) zum Tragen.
Über die einzelnen Schulen wachen auf verschiedenen Ebenen die Schulaufsicht sowie die zuständigen Ministerien. In unserem Falle sind dies das Staatliche Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg mit Sitz in Weilburg sowie das Hessische Kultusministerium in Wiesbaden.
Die Elternbeiräte sind autonome, keiner Weisung der Schulen oder Schulaufsichtsbehörden unterliegende Gremien; andererseits stehen ihnen natürlich auch keine Aufsichts- oder Weisungsbefugnisse gegenüber Lehrkräften, Schulleitungen und Aufsichtsbehörden zu. Sie nehmen im Rahmen des geltenden Rechtes selbstständig und eigenverantwortlich ihre Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrechte bei der Gestaltung des Unterrichtswesens in den Schulen wahr.
Ziel ist eine gute Zusammenarbeit mit allen Gremien und Personen zum Wohle der Schüler/innen.
An folgenden Gremien wirken die Eltern der Goetheschule mit:
Darüber hinaus können die Eltern mitarbeiten im Kreiselternbeirat (KEB) und im Landeselternbeirat (LEB).
Gesetzliche Grundlagen bilden: Grundgesetz (Artikel 6 Abs. 2), Hessische Verfassung (Artikel 56), Hessisches Schulgesetz (HSchG), Erlasse und Verordnungen, Kommentierungen.
Informationen finden sich u.a. an folgenden Stellen: Hessisches Kultusministerium, Hessisches Schulgesetz, Landeselternbeirat von Hessen.
Die Broschüre „Worüber Eltern in Hessen informiert sein sollten“, hat der Landeselternbeirat herausgegeben. Dort sind viele wichtige Informationen zum Thema Elternmitwirkung und Elternrecht. Sie steht zum kostenlosen Download bereit.