|
Kriminalbiologe Dr. Harald Schneider berichtet über den „genetischen Fingerabdruck“ Kriminalistisch ging es kurz vor Jahresende an der Wetzlarer Goetheschule zu. Anlass war der Besuch von Kriminalbiologe Dr. Harald Schneider. Schneider arbeitet seit 1991 beim Landeskriminalamt (LKA) in Wiesbaden und half dort, die Abteilung DNA-Analytik aufzubauen, deren Leiter er inzwischen ist. In der Aula der Goetheschule sprach Schneider vor Schülern, Lehrern und weiteren interessierten Gästen über das Thema „Der genetische Fingerabdruck“. |
Aus anfangs drei Mitarbeitern in Schneiders Abteilung sind inzwischen 64 geworden – für Schneider selbst ein klares Zeichen für die Bedeutung der DNA-Analytik. Er selbst nannte den genetischen Fingerabdruck „den wohl wichtigsten Sachbeweis in Straf- und Zivilverfahren“.
In seinem gleichermaßen fachlich fundierten wie spannenden Vortrag ging der studierte Molekularbiologe auf die theoretische Basis des Verfahrens ein, veranschaulichte diese aber immer auch durch Beispiele aus der Praxis. So erfuhren die Besucher, was es mit kodierenden und nicht-kodierenden Bereichen der DNA auf sich hat oder worum es sich bei „Short Tandem Repeats“ handelt. Nicht immer gehe es in seinem Beruf dabei um die Überführung von Tätern, erklärte Schneider seinen Zuhörern. Mindestens ebenso wichtig sei die Entlastung von Tatverdächtigen. Auch bei der Identifizierung der Opfer des Absturzes der Germanwings-Maschine 4U925 sei die Methode des genetischen Fingerabdrucks angewendet worden, erklärte Schneider.
Weiterhin komme der genetische Fingerabdruck auch bei oder in der klinischen Diagnostik zur Anwendung. So entstehe etwa eine Sammlung von Informationen über Tumortypen und wie sie auf bestimmte Behandlungen reagierten, so dass möglicherweise bereits in fünf Jahren für jeden Typ eine maßgeschneiderte Behandlung möglich sei.
Schneider erzählte immer wieder von Fällen die ihn selbst und seine Kollegen im Laufe seiner Dienstzeit beschäftigt haben. So erfuhren die Zuhörer in der Aula der Goetheschule vom „Brummi-Mörder“, von den „KaDeWe-Zwillingen“ oder vom „LKW-Sniper“. Und immer wieder verblüffte der Kriminal-Biologe mit Erklärungen zu Spuren, anhand derer Täter überführt wurden. Er verwies aber auch auf die Grenzen der Methode, die sich vor allem aus den entstehenden Kosten und dem zeitlichen Aufwand ergeben. So sei es derzeit möglich maximal 100 000 Spuren pro Jahr zu verfolgen.