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Der Ehemaligenverein ist auch Ehemaligenverein für die Ehemaligen des früheren Gymnasiums Lotteschule in Wetzlar.

  • 1909: Gründung als höhere Mädchenschule (Lyzeum) im Palais Papius, Kornblumengasse, mit zehn Klassen; Aufnahme auch von Jungen in die unteren drei Klassen zur Vorbereitung auf Besuch der Sexta des Königlichen Gymnasiums (ab 1925 "Goetheschule")
  • 1910: Schuljahrsbeginn mit Aufnahme von 51 Schülerinnen und Schülern
  • 1924: Name "Lotteschule", Unterbringung in "Schulstadt Spilburg" (zuvor Kaserne)
  • 1934: Umzug in das 1872 errichtete Schulgebäude Arnsburger Gasse (Grund: Spilburg wieder Kaserne)
  • Zweiter Weltkrieg: Unterbringung von Soldaten in der Lotteschule; Mitbenutzen der Schulräume durch Goetheschule; Einstellen des Unterrichts nach Bombenangriffen vom 21. November 1944
  • 3. Dezember 1945: Wiederaufnahme Schulbetrieb als "Realgymnasium", Goetheschule in Lotteschule untergebracht (Grund: Beschlagnahme Goetheschule durch Besatzungsmacht bis 1947)
  • 1946: Anzahl von 347 Schülerinnen - Wahlen einer Schülerselbstverwaltung von allen Jahrgängen und zur Ordnung der Bücherei/Hausaufsicht
  • 1947: erster Abi-Jahrgang nach dem Krieg (20 Abiturientinnen)
  • 1949/50: erstes Schuljahr ohne Unterrichtsausfall wegen des Zusammenlegens von Schulen, Kohlenmangels und Gebäudeschäden
  • Anfang 50er Jahre: Aufstockung des Schulgebäudes, dennoch Raummangel, Unterbringen von Klassen der Oberstufe im katholischen Vereinshaus
  • 1953: Anzahl von 573 Schülerinnen
  • 1960er Jahre: Feier der Weihnachtszeit als festliches "Treppensingen" fester Programmpunkt
  • Ab 1961: Organisation von Schulbällen durch Schülermitverwaltungen von Lotte- und Goetheschule
  • 1966: Aufnahme von Jungen im "Realschulzweig" (Realschulabsolventen), Umzug der Lotteschule (650 Schülerinnen und Schüler) ins ehemalige Gebäude der Goetheschule Bergstraße ("Auszug aus Spitzweg-Idyll in Goethe-Kaserne"), Gebäudenutzung durch Volkshochschule Wetzlar
  • 1969: Entscheidung des Kreistages des Landkreises Wetzlar: zukünftig nur noch eine Gymnasiale Oberstufenschule in Wetzlar, Folge:
  • ab Schuljahr 1969/70 keine Aufnahme neuer Schüler in Lotteschule
  • 1975: Unterricht der auslaufenden Jahrgänge der Lotteschule an Goetheschule Frankfurter Straße, Gebäudenutzung durch Kestnerschule
  • 1977: letzter traditioneller Abi-Jahrgang, Ende Gymnasium Lotteschule
  • 1992: Abbruch des Gebäudes der ehemaligen Lotteschule außer Aula von 1895
  • 1994: Errichtung eines Wohngebäudes mit Parkhaus unter dem Schulhof, renovierte Aula heute für Veranstaltungen zugänglich  

Die ausführliche Geschichte der Lotteschule ist im Magazin "LoGo - Das Magazin der ehemaligen Lotte- und Goetheschüler und Schulzeitung der Goetheschule Wetzlar" nachzulesen.



Dennis Herbel  Manuela Ludwig

Liebe Websitenbesucherinnen und Besucher,

ob als Schüler, Ehemaliger, Lehrer oder interessierter Bürger, darf ich Sie als Vorsitzender des Vereins zur Förderung unserer Goetheschule Wetzlar ganz herzlich willkommen heißen.

Die Goetheschule Wetzlar nimmt in den Reihen der Oberstufengymnasien eine ganz besondere Rolle ein. Die Verbindung aus Tradition, Fortschritt, Größe und regionaler Verbundenheit ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine ideale Plattform des Lernens.

Als Verein zur Förderung möchte ich gemeinsam mit Ihnen dazu beitragen, dass die Gotheschule Wetzlar auch für die Zukunft stark aufgestellt ist. Daher ist es mir ein großes Anliegen, Sie als Förderer und Gönner unserer Goetheschule Wetzlar zu gewinnen und zu begeistern.

Der Weg zur Unterstützung in Form der Beitrittserklärung steht für Sie zum bequemen Download in der Kategorie "PDF-Dokumente" bereit.

Es war noch nie so wichtig, wie in der heutigen Zeit, unseren Schülerinnen und Schüler durch eine optimale Schulbildung den Weg in die Berufswelt zu ebnen. 

Dazu können Sie durch die Mitgliedschaft oder eine Spende beitragen.

Ihr Dennis Herbel



neuer Vorstand

(hintere Reihe): Martin Daus, Holger Viehmann, Malte Stoll, Leon Pelikan, Christian Fuhr, Andrea Bördner


(vordere Reihe): Alexander Schuster, Gabor Eric Stamm, Dennis Herbel, Jošua Arzensek

Das ist der neue Vorstand des Fördervereins (gewählt am 06.09.24).

  • 1. Vorsitzender: Herr Dennis Herbel
  • 2. Vorsitzende: Frau Andrea Bördner
  • Kassenwart: Herr Holger Viehmann
  • Schriftführer: Herr Alexander Schuster
  • Beisitzende:
    • Herr Martin Daus
    • Herr Jošua Arzensek
    • Herrr Jonas Barth
    • Herr Christian Fuhr
    • Herr Gabor Eric Stamm
    • Herr Leon Pelikan
    • Herr Malte Stoll

Die Gesamtkonferenz besteht aus Schulleitung, stellvertr. Schulleitung, den Fachbereichleitern und allen anderen Lehrkräften. Sie wird bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr einberufen und von dem/der Schulleiter/in geleitet. Sie kann Beschlüsse von Teilkonferenzen mit Ausnahme von Noten-, Zeugnis- und Versetzungskonferenzen aufheben. Weitere Teilkonferenzen sind beispielsweise Fach-, Klassen-, Jahrgangs- oder Stufenkonferenzen.

Auch in diesem Gremium werden Entscheidungen getroffen, die der Zustimmung des SEB bedürfen. Beispiele hierfür sind: Die Zusammenfassung von Fächern zu Lernbereichen und die Umsetzung der Aufgabengebiete Art, Umfang und Beginn der Fachleistungsdifferenzierung an der Goetheschule. Der/Die Vorsitzende, der/die Stellvertreter/in sowie drei weitere Angehörige des SEB können an der Gesamtkonferenz mit beratender Stimme teilnehmen. Die Tagesordnung ist der/dem Vorsitzenden rechtzeitig zuzuleiten.

An den sonstigen Konferenzen der Lehrer (mit Ausnahme der Zeugnis- und Versetzungskonferenzen und solche Konferenzen, in denen ausschließlich Personalangelegenheiten der Lehrkräfte behandelt werden) können bis zu drei Beauftragte des SEB teilnehmen. Niederschriften werden nach Genehmigung der Konferenzmitglieder zu den Schulakten genommen und können dort vom SEB eingesehen werden.

Die Schulkonferenz ist das höchste Organ der Schule und dient gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in der Lehrer-, Eltern- und Schülerschaft (Schulgemeinde) zusammenarbeiten. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, fällt finanzielle Entscheidungen und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Die Schulkonferenz kann gegenüber anderen Konferenzen Empfehlungen abgeben, die in der nächsten Sitzung dort beraten werden müssen.

An der Goetheschule sind zehn Personen Mitglieder in der Schulkonferenz. Den Vorsitz hat der/die Schulleiter/in. Es können auch Eltern, die nicht dem SEB oder einem Klassenelternbeirat angehören, für die Schulkonferenz kandidieren, sie benötigen dann eine Wählbarkeitsbescheinigung der Schulleitung. Die Schulkonferenzteilnehmer/innen aus der Elternschaft werden vom SEB für zwei Jahre in dieses Amt gewählt. Wenn eine Personengruppe keine Mitglieder in die Schulkonferenz wählt, verringert sich die Anzahl der Mitglieder entsprechend. Mitglieder, deren Amtszeit abgelaufen ist, führen ihr Amt bis zu den Neuwahlen weiter.

Das Gremium tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder oder einer Personengruppe ist sie unverzüglich einzuberufen. Üblicherweise wird die Konferenz nicht vor 17.00 Uhr einberufen, den Vorsitz führt in der Regel der/die Schulleiter/in. Beschlussfähig ist das Gremium bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder. Beschlüsse werden mehrheitlich gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden. Es ist offen abzustimmen.

Der Zustimmung des SEB bedürfen folgende Entscheidungen der Schulkonferenz:
1. Das Schulprogramm,
2. Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts-und Betreuungsangebote,
3. Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
4. Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen.

Diese Entscheidungsrechte der Schulkonferenz unterliegen der Zustimmung des Schulelternbeirates, d. h. vor der Beratung in der Schulkonferenz muss der Vorschlag durch den/die Schulleiter/in dem SEB zur Abstimmung zugeleitet werden. Erst danach darf die Schulkonferenz entscheiden. Lehnt der SEB den Antrag ab, kann die Schulkonferenz die Entscheidung durch das Staatliche Schulamt beantragen. Dieses entscheidet dann endgültig, nachdem es dem SEB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Lehnt die Schulkonferenz eine vom SEB beantragte zustimmungspflichtige Maßnahme ab, so kann der SEB seinerseits die Entscheidung des Staatlichen Schulamtes beantragen.

Weitere Entscheidungen, welche die Schulkonferenz trifft, beziehen sich auf:
5. Grundsätze der Zusammenarbeit mit anderen Schulen und außerschulischen Einrichtungen, Öffnung der Schule nach außen, Organisation des Schüleraustausches und Schulpartnerschaften, schulinterne Grundsätze für Studienfahrten und Wandertage,
6. den schuleigenen Haushalt,
7. Erstellung einer Schulordnung mit Regelungen über die Einrichtung von Schulkiosken und deren Warenangebot sowie die Regelung über die Vergabe von Räumen und sonstigen Einrichtungen außerhalb des Unterrichts und Grundsätze zur Betätigung von Schülergruppen in der Schule,
8. Stellungnahme und Empfehlungen zu Beschwerden von Schüler/innen, Eltern und Ausbildenden und Arbeitgebern, sofern der Vorgang eine für die Schule und über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat.

Bei Entscheidungen über die Punkte 5 und 8 soll der SEB angehört werden. Der SEB hat in allen Angelegenheiten, in denen er beteiligt ist, ein Vorschlagsrecht. Der/Die SEB-Vorsitzende erhält eine Kopie der Schulkonferenz-Niederschrift. Die Mitglieder der Schulkonferenz dürfen an der Gesamtkonferenz, den Elternbeiratssitzungen und den Treffen der Schülervertretung mit beratender Stimme teilnehmen. Darüber hinaus haben sie Zugang zu den Teilkonferenzen der Lehrkräfte – mit Ausnahme der Zeugnis- und Versetzungskonferenzen.

Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Fach haben, kontaktieren Sie den Elternbeirat der Goetheschule. Wir vermitteln Ihnen den Kontakt zur/m Elternvertreter/in des Fachbereiches.

Der Schulelternbeirat (SEB) übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus. Der SEB ist kein gewähltes Gremium. Mitglieder sind nur die gewählten Klassen-elternbeiräte. Deren Stellvertreter/innen können mit Einverständnis des Gremiums von dem/der Vorsitzenden als Gäste eingeladen werden. Der SEB wählt aus den „ersten“ Klassenelternbeiräten für die Dauer von zwei Jahren eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in und bei Bedarf weitere Vorstandsmitglieder.

Der SEB wird bei Bedarf durch den/die Vorsitzende einberufen und von diesem/r geleitet. Er muss einberufen werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder der/die Schulleiter/in dies unter Angabe der Gründe verlangt. Eine Klassen- oder Jahrgangselternschaft kann Vorschläge für die Tagesordnung machen. Der SEB kann Ausschüsse bilden.

Der Termin und die Tagesordnung werden in Absprache mit der Schulleitung bestimmt; der/die Schulleiter/in, der/die Stellvertreter/in und Vertreter des Personalrates werden eingeladen, nur in Ausnahmefällen berät der SEB allein. Weitere Lehrkräfte und Vertreter der Schulaufsichtsbehörde sowie Mitglieder der Schulkonferenz und Schülervertreter/innen können teilnehmen.

Wahlen werden grundsätzlich geheim durchgeführt, Abstimmungen dagegen sind offen; wenn ein Fünftel der anwesenden Stimmberechtigten es verlangen, werden auch Abstimmungen geheim durchgeführt. Es zählt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit gilt der Vorschlag als abgelehnt. Enthaltungen und ungültige Stimmen zählen dabei nicht mit.

Der SEB ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind; hierauf ist in der ersten Ladung hinzuweisen. Bei Beschlussunfähigkeit wird erneut geladen und der SEB ist dann automatisch beschlussfähig.

Zu den wesentlichen Aufgaben des SEB gehören:
– Wahrnehmung des Mitwirkungsrechtes am Schulgeschehen,
– Information und Beratung der Eltern,
– Förderung der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule,
– Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Schülern und Eltern.

Der SEB wählt die Vertreter/innen für die Wahl zum Kreiselternbeirat, des Weiteren werden die Vertreter/innen für die Wahl der Delegierten, die den Landeselternbeirat wählen, gewählt.

Es werden die Vertreter/innen der Eltern für die Schulkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz setzt sich aus Vertreter/innen der Lehrer-, Schüler und der gesamten Elternschaft (es sind nicht nur Mitglieder des SEB wählbar; s.späterer Absatz) zusammen. Der SEB muss wesentlichen Entscheidungen dieses Gremiums vor der Umsetzung zustimmen.

Der/Die Vorsitzende erhält eine Einladung zur Gesamtkonferenz - einem Gremium der Lehrkräfte - und kann Anträge zur Tagesordnung stellen. Der/Die Vorsitzende, der/die Stellvertreter/in und drei weitere Angehörige des SEB können mit beratender Stimme an der Gesamtkonferenz der Lehrerschaft teilnehmen.