Die Schulkonferenz ist das höchste Organ der Schule und dient gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in der Lehrer-, Eltern- und Schülerschaft (Schulgemeinde) zusammenarbeiten. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, fällt finanzielle Entscheidungen und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Die Schulkonferenz kann gegenüber anderen Konferenzen Empfehlungen abgeben, die in der nächsten Sitzung dort beraten werden müssen.

An der Goetheschule sind zehn Personen Mitglieder in der Schulkonferenz. Den Vorsitz hat der/die Schulleiter/in. Es können auch Eltern, die nicht dem SEB oder einem Klassenelternbeirat angehören, für die Schulkonferenz kandidieren, sie benötigen dann eine Wählbarkeitsbescheinigung der Schulleitung. Die Schulkonferenzteilnehmer/innen aus der Elternschaft werden vom SEB für zwei Jahre in dieses Amt gewählt. Wenn eine Personengruppe keine Mitglieder in die Schulkonferenz wählt, verringert sich die Anzahl der Mitglieder entsprechend. Mitglieder, deren Amtszeit abgelaufen ist, führen ihr Amt bis zu den Neuwahlen weiter.

Das Gremium tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder oder einer Personengruppe ist sie unverzüglich einzuberufen. Üblicherweise wird die Konferenz nicht vor 17.00 Uhr einberufen, den Vorsitz führt in der Regel der/die Schulleiter/in. Beschlussfähig ist das Gremium bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder. Beschlüsse werden mehrheitlich gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden. Es ist offen abzustimmen.

Der Zustimmung des SEB bedürfen folgende Entscheidungen der Schulkonferenz:
1. Das Schulprogramm,
2. Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts-und Betreuungsangebote,
3. Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
4. Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen.

Diese Entscheidungsrechte der Schulkonferenz unterliegen der Zustimmung des Schulelternbeirates, d. h. vor der Beratung in der Schulkonferenz muss der Vorschlag durch den/die Schulleiter/in dem SEB zur Abstimmung zugeleitet werden. Erst danach darf die Schulkonferenz entscheiden. Lehnt der SEB den Antrag ab, kann die Schulkonferenz die Entscheidung durch das Staatliche Schulamt beantragen. Dieses entscheidet dann endgültig, nachdem es dem SEB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Lehnt die Schulkonferenz eine vom SEB beantragte zustimmungspflichtige Maßnahme ab, so kann der SEB seinerseits die Entscheidung des Staatlichen Schulamtes beantragen.

Weitere Entscheidungen, welche die Schulkonferenz trifft, beziehen sich auf:
5. Grundsätze der Zusammenarbeit mit anderen Schulen und außerschulischen Einrichtungen, Öffnung der Schule nach außen, Organisation des Schüleraustausches und Schulpartnerschaften, schulinterne Grundsätze für Studienfahrten und Wandertage,
6. den schuleigenen Haushalt,
7. Erstellung einer Schulordnung mit Regelungen über die Einrichtung von Schulkiosken und deren Warenangebot sowie die Regelung über die Vergabe von Räumen und sonstigen Einrichtungen außerhalb des Unterrichts und Grundsätze zur Betätigung von Schülergruppen in der Schule,
8. Stellungnahme und Empfehlungen zu Beschwerden von Schüler/innen, Eltern und Ausbildenden und Arbeitgebern, sofern der Vorgang eine für die Schule und über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat.

Bei Entscheidungen über die Punkte 5 und 8 soll der SEB angehört werden. Der SEB hat in allen Angelegenheiten, in denen er beteiligt ist, ein Vorschlagsrecht. Der/Die SEB-Vorsitzende erhält eine Kopie der Schulkonferenz-Niederschrift. Die Mitglieder der Schulkonferenz dürfen an der Gesamtkonferenz, den Elternbeiratssitzungen und den Treffen der Schülervertretung mit beratender Stimme teilnehmen. Darüber hinaus haben sie Zugang zu den Teilkonferenzen der Lehrkräfte – mit Ausnahme der Zeugnis- und Versetzungskonferenzen.

Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Fach haben, kontaktieren Sie den Elternbeirat der Goetheschule. Wir vermitteln Ihnen den Kontakt zur/m Elternvertreter/in des Fachbereiches.