Die Gesamtkonferenz besteht aus Schulleitung, stellvertr. Schulleitung, den Fachbereichleitern und allen anderen Lehrkräften. Sie wird bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr einberufen und von dem/der Schulleiter/in geleitet. Sie kann Beschlüsse von Teilkonferenzen mit Ausnahme von Noten-, Zeugnis- und Versetzungskonferenzen aufheben. Weitere Teilkonferenzen sind beispielsweise Fach-, Klassen-, Jahrgangs- oder Stufenkonferenzen.

Auch in diesem Gremium werden Entscheidungen getroffen, die der Zustimmung des SEB bedürfen. Beispiele hierfür sind: Die Zusammenfassung von Fächern zu Lernbereichen und die Umsetzung der Aufgabengebiete Art, Umfang und Beginn der Fachleistungsdifferenzierung an der Goetheschule. Der/Die Vorsitzende, der/die Stellvertreter/in sowie drei weitere Angehörige des SEB können an der Gesamtkonferenz mit beratender Stimme teilnehmen. Die Tagesordnung ist der/dem Vorsitzenden rechtzeitig zuzuleiten.

An den sonstigen Konferenzen der Lehrer (mit Ausnahme der Zeugnis- und Versetzungskonferenzen und solche Konferenzen, in denen ausschließlich Personalangelegenheiten der Lehrkräfte behandelt werden) können bis zu drei Beauftragte des SEB teilnehmen. Niederschriften werden nach Genehmigung der Konferenzmitglieder zu den Schulakten genommen und können dort vom SEB eingesehen werden.