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Die Wahl zur Elternvertretung sollte spätestens sechs Wochen nach Beginn des Schuljahres erfolgen.
Die Klassenlehrer/innen der Klassenstufen 11 laden zum ersten Elternabend im begonnenen Schuljahr ein. Erscheinen zu den Wahlen weniger als fünf Wahlberechtigte, so muss zu einer zweiten Wahlversammlung eingeladen werden mit dem Hinweis, dass die Wahl entfällt, wenn auch in der zweiten Wahlversammlung weniger als fünf Wahlberechtigte erscheinen. Wahlberechtigt und wählbar sind Personen, die nach § 100 HSchG die Rechte und Pflichten der Eltern/Erziehungsberechtigten wahrnehmen.
Alle Wahlen sind geheim. Für die Dauer von mindestens einem Jahr bzw. bis zur Volljährigkeit des Schülers werden Klassenelternbeirat und ein/e Stellvertreter/in in getrennten Wahlgängen gewählt. Dazu werden zunächst per Zuruf Wahlleiter/in und Schriftführer/in bestellt. Bei jedem Wahlgang dürfen nur einheitliche Stimmzettel verwendet werden. Bei Stimmengleichheit zwischen den Bewerbern findet eine Stichwahl statt, bei abermaliger Stimmengleichheit entscheidet das Los. Abwesende Wahlberechtigte sind nur dann wählbar, wenn sie sich zuvor schriftlich zur Annahme der Wahl bereit erklärt haben. Elternpaare können nur eine Stimme abgeben.

Abstimmungen sind in der Regel offen, werden aber auf Wunsch eines Fünftels der Stimmberechtigten geheim durchgeführt. Ziel und Kosten von Klassenfahrten sollten von den Eltern geheim abgestimmt werden.

Klassenelternabende finden mindestens einmal im Halbjahr statt oder wenn die Schulleitung, der/die Klassenlehrer/in, der/die Schulelternbeiratsvorsitzende oder ein Fünftel der Klassengemeinschaft dies fordert. Der Ort, an dem die Klassenelternabende stattfinden soll, ist frei wählbar, die Schule muss jedoch einen Raum zur Verfügung stellen. Der/ Die Klassenlehrer/in nimmt an den Versammlungen teil. Den übrigen Lehrern der Klasse und der Schulleitung steht die Teilnahme frei, auf Antrag eines Viertels der Klassenelternschaft sind auch sie zur Teilnahme verpflichtet. Weitere Personen können jederzeit eingeladen werden. Die Klassenelternschaft kann aus besonderen Gründen auch alleine beraten.

Themen für den Elternabend ergeben sich häufig aus Besprechungen mit den Lehrkräften, aus den Sitzungen des Schulelternbeirates oder aus Anregungen aus der Elternschaft. Einige Beispiele sind:
– Information über Unterrichtsziele und -methoden,
– Inhalt der Lehrpläne,
– Unterrichtsausfall und Vertretungen,
– Änderungen des Stundenplans,
– Umfang der Hausaufgaben,
– zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen,
– Fördermaßnahmen,
– Schülerbeförderung,
– Informationen über Leistungsnachweise und Leistungsbewertungen,
– Versetzungen,
– Übergänge zu anderen Bildungsgängen,
– Wandertage und -fahrten,
– Schulfeste,
– Konfliktlösungsstrategien und vieles andere mehr.

Fragen, die einzelne Schüler/innen betreffen, sollen grundsätzlich nicht auf Elternversammlungen besprochen werden. Hierfür stehen die Sprechstunden der einzelnen Lehrkräfte zur Verfügung. Elternbeiräte haben – auch nach Ende ihrer Amtszeit – über Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach vertraulich sind, Verschwiegenheit zu wahren.

Die Landesparlamente und Kultusministerien regeln durch das Schulgesetz, Erlasse und Verordnungen sowie durch Lehrpläne die Schulangelegenheiten. Bei der Leitung der Schule kommen das hierarchische Schulverwaltungsrecht (Schulleiter leitet Schule) und das demokratische Schulmitbestimmungsrecht (Entscheidungsrecht von Gremien) zum Tragen.

Über die einzelnen Schulen wachen auf verschiedenen Ebenen die Schulaufsicht sowie die zuständigen Ministerien. In unserem Falle sind dies das Staatliche Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg mit Sitz in Weilburg sowie das Hessische Kultusministerium in Wiesbaden.

Die Elternbeiräte sind autonome, keiner Weisung der Schulen oder Schulaufsichtsbehörden unterliegende Gremien; andererseits stehen ihnen natürlich auch keine Aufsichts- oder Weisungsbefugnisse gegenüber Lehrkräften, Schulleitungen und Aufsichtsbehörden zu. Sie nehmen im Rahmen des geltenden Rechtes selbstständig und eigenverantwortlich ihre Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrechte bei der Gestaltung des Unterrichtswesens in den Schulen wahr.

Ziel ist eine gute Zusammenarbeit mit allen Gremien und Personen zum Wohle der Schüler/innen.

An folgenden Gremien wirken die Eltern der Goetheschule mit:

Darüber hinaus können die Eltern mitarbeiten im Kreiselternbeirat (KEB) und im Landeselternbeirat (LEB).

Gesetzliche Grundlagen bilden: Grundgesetz (Artikel 6 Abs. 2), Hessische Verfassung (Artikel 56), Hessisches Schulgesetz (HSchG), Erlasse und Verordnungen, Kommentierungen.

Informationen finden sich u.a. an folgenden Stellen: Hessisches Kultusministerium Hessisches Schulgesetz, Landeselternbeirat von Hessen

Die Broschüre „Worüber Eltern in Hessen informiert sein sollten“, hat der Landeselternbeirat herausgegeben. Dort sind viele wichtige Informationen zum Thema Elternmitwirkung und Elternrecht. Sie steht zum kostenlosen Download bereit.

 Liebe Eltern,
der Austausch mit Ihnen ist uns wichtig.
Ihre Anregungen, Wünsche, Vorschläge oder
Ihr Feedback nehmen wir gern entgegen.

Sie erreichen uns:
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Viele Grüße vom Schulelternbeirat


Stellvertreterin:
Frau Büger
  Schulelternbeiratsvorsitzende:
Frau Dr. Herchenhein

 

 

 

 
Heike Vaillant und Sylvia Hohl (- 2008)

 
 

 Heike Vaillant und Elke Jakob (2008 - 2009)

 
Repetitio grammaticalis (2018/19):
        Einleitung und Inhaltsangabe
        Pars A: Grammatik
        Pars B: Übungen
        Pars C: Stilistika
        
Pars D: Wortschatz (Cicero, Ovid, Plinius)
        Pars E: Ad discendum (Häufige Deponentien und SemideponentienHäufige Stammformen)
        Pars F: Geschichte      

Latein als Grund- oder Leistungskurs 

Latein ab der Einführungsphase