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Sollen Flüchtlinge bereits nach sechs statt neun Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten? Soll eine Unterbringung in Sammelunterkünften - statt wie bisher unbegrenzt - nur für eine Übergangszeit gestattet sein? Mit diesen Fragen sah sich ein Leistungskurs „Politik und Wirtschaft“ an der Wetzlarer Goetheschule konfrontiert. Die Schülerinnen und Schüler des Kurses von Christian Hönig nahmen einen Tag lang an einem Planspiel der gemeinnützigen Denkwerkstatt EUROSOC#DIGITAL teil. In Zeiten, in denen das Thema Asyl und die damit verbundenen Rechte zunehmend an Bedeutung gewinnen, erhielten die Goetheschüler somit Gelegenheit, sich auf aktive Art mit der Problematik zu befassen.

Die Fragen zum Thema Asylrecht hatte tatsächlich eine Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission im Juli 2016 aufgeworfen. Die Schüler schlüpften nun in die Rolle von Mitgliedern des Europäischen Parlaments und von Ministern des Rats der Europäischen Union und verhandelten in diesen Rollen über die Zukunft der europäischen Asylpolitik.

Die Teilnehmer konnten dabei unter der  Leitung von zwei „Teamerinnen“, die extra an Wetzlars Oberstufengymnasium gekommen waren, den Gesetzgebungsprozess in der Europäischen Union spielerisch nachvollziehen. Vor allem die Präsidentschaft war eine anspruchsvolle Aufgabe: Neben der Leitung der Sitzungen beinhaltete sie, die Einhaltung der Regeln des hohen Hauses einzufordern und Vermittlungsgespräche zu führen, damit das Gesetzesvorhaben nicht scheitert. Dabei durften aber der eigene Standpunkt und der Standpunkt der Partei nicht zu stark verwässert werden.

Die Schüler erhielten in den Rollen von Abgeordneten der Parteien und Regierungsvertretern in hitzigen Diskussionen, die teils unter erheblichen Zeitdruck stattfanden, einen Eindruck davon, was es bedeutet Politik zu machen, für eigene Positionen einzustehen und Kompromisse auszuhandeln. Der Kommissionsvorschlag wurde letztlich verändert: Das Spielergebnis, welches in zweiter Lesung mit einem denkbar knappen Abstimmungsergebnis erzielt wurde, kam für alle sehr überraschend. Es sah einen Arbeitsmarktzugang nach 8 Monaten vor und verpflichtet die Mitgliedsstaaten zu einer befristeten, an den jeweiligen Bedingungen orientierten, Unterbringung in Sammelunterkünften.
Das neue „Gesetz“ wurde gleich nach seiner „feierlichen Verkündigung“ Gegenstand emotionaler Diskussionen.

 

 

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